Auseinandersetzung mit UN-Nachhaltigkeitszielen
Zudem ermöglicht das Förderprogramm einen intensiven Austausch mit einem der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) und somit die Möglichkeit der Kombination von Elementen des Globalen Lernens und der Kulturellen Bildung.
Welche SDGs sich für die Bearbeitung mit Jugendlichen eignen, ist im BKJ-Fachbeitrag nachzulesen. Antworten dazu gibt es auch auf dem BKJ-Fachtag „Klimawandel und globale Gerechtigkeit: Aufhänger für die Jugend- und Bildungsarbeit?“ am 28. Mai 2024 in Leipzig.
Fristen
Für Projekte, die ab Januar 2025 starten wollen, muss ein Kurzkonzept bis 31. Mai 2024 eingereicht werden. Der zweite Schritt, den Antrag mit u. a. fachlichem und pädagogischem Konzept auszuarbeiten, muss dann bis 31. Juli 2024 erfolgen.
Die Anträge können direkt beim Deutsch Afrikanischen-Jugendwerk (DAJW) eingereicht werden.
Die nächste Antragsmöglichkeit ist dann im Herbst 2024, für Projekte, die ab Mai 2025 starten wollen.
Beratung
Die BKJ berät und unterstützt bei der Projektidee und Antragstellung durch individuelle Beratung.
Für die Suche nach einem Austauschpartner in einem afrikanischen Land, stellt die BKJ einen Vermittlungs-Steckbrief zur Verfügung.
Und so geht Teams up!: 8 Schritte, um eine Teams up!-Jugendbegegnung umzusetzen.
Quelle: BKJ-Verband für Kulturelle Bildung