Der bilaterale, vom Bundesjugendministerium geförderte Jugend- und Fachkräfteaustausch mit Tunesien entwickelte sich seit Ende der 60er Jahre auf der Basis des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik vom 19. Juli 1966 (Bonn: Bundesgesetzblatt, Teil II, 1967, S. 1211-1213, Download PDF, deutsch/französisch).
Bis 2001 existierte ein Gemischter Deutsch-Tunesischer Fachausausschuss für den Jugendaustausch, der auf Einladung der Jugendministerien beider Länder alle 2 Jahre zusammenkam, um den Jugend- und Fachkräfteaustausch auszuwerten und über neue Schwerpunkte in der jugendpolitischen Zusammenarbeit zu diskutieren. Partner auf tunesischer Seite war das Ministerium für Jugend und Kindheit (aktuell: Ministerium für Jugend und Sport) in Tunis.
Der bilaterale Jugend- und Fachkräfteaustausch kann über den Kinder- und Jugendplan des Bundes aus Globalmitteln gefördert werden. Anträge können über die Obersten Landesjugendbehörden oder die bundeszentralen Dachverbände der Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden.
>> http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=129518.html
Glossar:
>> Schlüsselbegriffe der Kinder- und Jugendhilfe Deutsch-Französisch
Ansprechpartnerin bei IJAB für den internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausch mit Tunesien ist
Christiane Reinholz-Asolli
reinholz@DontReadMeijab.de
0228 9506-112