Sonderregelung sichert FSJ Kultur - Massive Einschnitte in Folge der Zivildienstreform konnten abgewendet werden
Eine Sonderregelung in Form einer Erhöhung der Förderpauschale konnte die drohenden Einschnitte in das Platzangebot des FSJ Kultur abwenden. Mit dieser Regelung reagierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf die Forderungen der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V., bundeszentraler Träger im FSJ Kultur, diesen Jugendfreiwilligendienst zu sichern, die Spezifik des kulturelles Feldes als nicht refinanzierten Einsatzbereich anzuerkennen und die nötigen Fördermittel bereitzustellen.
Die Bundesregierung plant, die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer aus Mitteln des Bundesamts für Zivildienst (BAZ) zu streichen. Für den Wegfall dieser Mittel war zunächst kein Äquivalent vorgesehen. Alle Plätze sollten zukünftig einheitlich mit einer Förderpauschale von 72 Euro pro Monat und Platz gefördert werden. Im FSJ Kultur allerdings, in dem etwa 1/4 der Plätze mit Kriegsdienstverweigerern besetzt ist, die monatlich pro Platz mit 421,50 Euro aus dem BAZ gefördert worden sind, hätte diese Regelung eine große finanzielle Lücke und damit massive Einschnitte in das Platzangebot zur Folge gehabt.
Bereits in der vergangenen Woche konnten Lösungen für das FSJ Sport und die Freiwilligendienste im Ausland erzielt werden. Eine Sonderregelung für das FSJ Kultur konnte nun auch durch die Unterstützung auf verschiedenen politischen Ebenen erreicht werden. Die Förderung wird, analog zum Freiwilligen Ökologischen Jahr, auf 153 Euro pro Platz und Monat angehoben, und auf bundesweit 1.100 Plätze im Trägerverbund des FSJ Kultur ausgedehnt. Die Träger im FSJ Kultur begrüßen diese Entwicklung, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass dies nur eine Übergangslösung sein kann. Um eine nachhaltige Freiwilligendienst-Infrastruktur zu erhalten und weiter auszubauen, sowie pädagogische Qualität, Einsatzstellenspektrum und Platzangebot im FSJ Kultur zu erweitern, bedarf es einer monatlichen Förderpauschale pro Platz von 200 Euro.
Das FSJ Kultur ist ein 2001 von der BKJ initiiertes Bildungs- und Orientierungsjahr. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht. Bewerbungsschluss für interessierte Jugendliche ist der 31. März.
Quelle: BKJ-Presseinformation, Berlin, 29. März 2010.
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