Griechenland

Gesellschaftliche Vorstellungen von Behinderung

... und ihre Bedeutung für gelingende Partizipation

Von weitreichender Bedeutung für die gelingende Partizipation behinderter Menschen an der Gesellschaft und an bestehenden non-formalen Bildungsangeboten sind die Vorstellungen über behinderte Menschen und das Bewusstsein über bestehende Vorurteile, Klischees, aber auch über gesellschaftliche Barrieren, mit denen behinderte Menschen in ihrem Alltag konfrontiert sind. Diese Vorstellungen stehen in einer wechselseitigen Beziehung zu gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Partizipationsmöglichkeiten behinderter Menschen. Aristoula Papadopoulou und Christian Papadopoulos haben im Rahmen des Fachtags „Inklusion im deutsch-griechischen Jugendaustausch“ am 09./10. November 2017 die bestehenden Vorstellungen über behinderte Menschen in Deutschland und Griechenland in den Blick genommen.

13.08.2018 / Aristoula Papadopoulou und Christian Papadopoulos

Aristoula Papadopoulou ist studierte Diplom-Psychologin und Gesellschafterin von designbar Consulting GbR. Seit vielen Jahren engagiert sich die Behindertenaktivistin gegen Diskriminierung und für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen, insbesondere auch von Frauen und Kindern. Sie berät und unterstützt behinderte Menschen dabei, sich in ihrem Leben zu behaupten. Organisationen und Unternehmen berät sie, wie sie behinderte Menschen einbeziehen und teilhaben lassen können.

Christian Papadopoulos ist studierter Soziologe und Politikwissenschaftler und Gesellschafter von designbar Consulting GbR. Der Behindertenaktivist setzt sich seit vielen Jahren für die Teilhabe behinderter Menschen und gegen ihre alltägliche Diskriminierung in allen Lebensbereichen ein. Er berät und unterstützt behinderte Menschen dabei, sich auch gegen Widerstände und bestehende Vorurteile zu behaupten. Organisationen und Unternehmen berät er, wie sie behinderte Menschen einbeziehen und teilhaben lassen können.

Die Behindertenbewegung in Griechenland

Am 4. November 2015 protestierten 10.000 behinderte Menschen und ihre Unterstützer*innen in den Straßen von Athen gegen die Auswirkungen der Sparauflagen, die Griechenland im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise erfüllen musste. Dies war die erste Demonstration behinderter Menschen in dieser Größenordnung in der griechischen Geschichte. Yannis Vardakastanis, der Präsident des Εθνική Συνομοσπονδία Ατόμων με Αναπηρία (Griechischer Verband der Menschen mit Behinderungen) und des European Disability Forums formulierte in seiner Rede vor dem Protestmarsch zum griechischen Parlament, worum es den Demonstrant*innen ging: „Warum sind wir hier? Weil wir … eine klare Botschaft senden wollen: wir ringen für Bildung, Gesundheit, Vorsorgeleistungen, selbstbestimmtes Leben und gesicherte Einkommen“ (ENIL o.J. [eigene Übersetzung]). Weiter forderten sie die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Behindertenpolitik und einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung behindertenpolitischer Ziele. Sie betonten, dass die behinderten Menschen in Einrichtungen und in ihrem häuslichen Umfeld isoliert sind, nicht vergessen werden – und auch nicht ihre Familien. Weiter appellierten sie an die europäischen Institutionen, dass die wirtschaftlichen Einschnitte nicht mit den Rechten von behinderten Menschen kollidieren dürfen. Vardakastanis hebt abschließend hervor: „… dieser 4. November wird in der Geschichte der Behindertenbewegung in Erinnerung bleiben als ein Tag des Aufbegehrens, als der Tag an dem wir dem Land, Europa und der ganzen Welt eine Botschaft senden: eine Botschaft der Würde, eine Botschaft für Gleichheit, für soziale Sicherheit und für Gerechtigkeit“ (ENIL o.J. [eigene Übersetzung]).

Mit ihren Protesten stellt sich die griechische Behindertenbewegung in die Tradition einer internationalen Community von behinderten Menschen, die für ein selbstbestimmtes Leben und für die Durchsetzung von Freiheits- und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten für alle behinderten Menschen kämpft. Diese internationale Community hat ausgehend von Großbritannien und den USA ein soziales Modell von Behinderung geprägt. Ein Modell, das Behinderung als Ergebnis von Vorurteilen, entwürdigender Behandlung, Diskriminierung und gesellschaftlichen Barrieren betrachtet, mit denen Menschen zusätzlich zu den Auswirkungen ihrer Beeinträchtigung konfrontiert sind (UPIAS 1976, Thomas 2009, Hirschberg 2009).

Die Behindertenbewegung in Deutschland

In Deutschland blickt die am sozialen Modell orientierte Behindertenbewegung auf 40 Jahre Protest gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung und für eine gleichberechtigte Teilhabe zurück – mit vielen Rückschlägen, aber auch einigen Erfolgen. Der behinderte Aktivist Gusti Steiner und der Publizist Ernst Klee hatten mit Kursen an der Frankfurter VHS und spektakulären Aktionen bereits ab Mitte der 1970er Jahre die Barrieren skandalisiert, die Menschen mit Beeinträchtigungen überhaupt erst behindern. Zu einem größeren Aufbegehren gegen die gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen kam es 1980 im Zuge eines Urteils des Frankfurter Landgerichts, das einer Frau Schadensersatz zusprach, weil sie zusammen mit behinderten Menschen den Speisesaal eines Hotels nutzen musste. Etwa 5.000 behinderte und nichtbehinderte Menschen protestierten in einem breiten Bündnis aus radikaler Krüppelbewegung1, gemäßigteren behinderten Aktivist*innen und Unterstützer*innen gegen das Urteil und erreichten erstmalig eine breite mediale Öffentlichkeit. Dieser Protest kann als Beginn der deutschen Behindertenbewegung betrachtet werden.
 
Im darauffolgenden Jahr 1981 formierte sich erneut ein breites Bündnis gegen das Internationale Jahr der Behinderten. Die Behindertenbewegung verwehrte sich dagegen, dass sich die Behindertenfürsorge als Wohltäter selbst feierte und über behinderte Menschen gesprochen wurde, statt auf gleicher Augenhöhe mit ihnen. Bereits bei der Eröffnungsveranstaltung kam es zu massiven Protesten gegen die bestehende Aussonderung behinderter Menschen in Werkstätten, Wohn- und Pflegeheimen, Psychiatrien und Sonderschulen und der alltäglichen Verletzung ihrer Menschenrechte. Ende 1981 wurden im sogenannten „Krüppeltribunal“ die vielfältigen Menschenrechtsverletzungen in den Einrichtungen der Behindertenfürsorge, insbesondere auch die sexuelle Gewalt gegen behinderte Mädchen und Frauen in deren Einrichtungen angeklagt. Gemeinsam wurde die feste Überzeugung vertreten, dass Sondereinrichtungen abgeschafft, Barrieren beseitigt, Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und Pharmaskandale aufgedeckt werden müssten.

Die 1980er Jahre waren neben den erwähnten Ereignissen geprägt durch eine zunehmende Politisierung behinderter Menschen, die sich gegen die ihnen zugeschriebene Rolle als Objekt der Behindertenfürsorge auflehnten. Stattdessen forderten sie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, das Ende entwürdigender Behandlungen und der – auch sexuellen – Gewalt, sowie die Beseitigung bestehender Barrieren und die gleichberechtigte Teilhabe in und an der Gesellschaft. Einen ersten großen politischen Erfolg erzielte die Bewegung 1994 mit der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ ins Grundgesetz. Aber erst 2001, 2002 (SGB IX, Behindertengleichstellungsgesetz) und 2006 (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wurden die Forderungen teilweise in gesetzliche Regelungen übernommen. (Maskos 2012, Köbsell 2012, Frehe 2013).

Griechenland und Deutschland im Vergleich

Im Vergleich der Forderungen der griechischen Behindertenbewegung aus den 2010er Jahren und denen der Behindertenbewegung in Deutschland aus den 1980er Jahren bis heute lässt sich eine klare menschenrechtliche, aber auch gesellschaftskritische und teilhabeorientierte Ausrichtung als Gemeinsamkeit festhalten. Sowohl in Deutschland als auch in Griechenland, ebenso wie in der internationalen Community, gibt es Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen, die eine radikalere Position vertreten und sich gegen die Anpassung behinderter Menschen an gesellschaftliche Normalitätsvorstellungen, aber auch gegen die kapitalistische Gesellschaftsordnung, die Menschen anhand ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit einteilt, wenden. Sie setzen dem die mad and disability pride2 als eigene Identität entgegen und fordern eine solidarische Gesellschaft, in der Platz für alle ist, alle persönliche Entfaltungsmöglichkeiten haben und in der die notwendige Unterstützung für alle gewährleistet ist. (Waldschmidt 2005, Tentomas 2011, Davis 2017, Mitchell/Snyder 2012)

Den aktuellen gemeinsamen Bezugspunkt in der politischen Auseinandersetzung um gleichberechtigte Teilhabe und Rechte behinderter Menschen in beiden Ländern bildet die 2009 in Deutschland und 2012 in Griechenland in Kraft getretene Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der UN (UN-BRK). Mit der Ratifizierung der UN-BRK haben sich beide Staaten einem Verständnis von Behinderung verpflichtet, das behinderte Menschen nicht länger als Objekt einer bevormundenden Fürsorge, sondern als Träger*innen von Rechten betrachtet (Degener 2010). Die Behinderung äußert sich nach dem Verständnis der UN-BRK in den fehlenden und eingeschränkten Teilhabechancen an der Gesellschaft. Ursächlich für die fehlenden und eingeschränkten Teilhabechancen ist die Wechselwirkung zwischen den individuellen Auswirkungen der Beeinträchtigung und den bestehenden gesellschaftlichen Barrieren (Art. 1 UN-BRK). Damit fokussiert die UN-BRK die Herstellung von Teilhabechancen. Alle behinderten Menschen müssen in die Gesellschaft einbezogen werden und die Möglichkeit haben, gleichberechtigt mit anderen und wirksam an der Gesellschaft teilhaben zu können. Dabei gelten die Grundsätze der Achtung der Würde des Menschen und seiner persönlichen Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Behinderte Menschen dürfen nicht wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden, ihre Unterschiedlichkeit muss respektiert und als Teil der menschlichen Vielfalt akzeptiert werden. Barrieren müssen beseitigt und gleiche Chancen müssen gewährleistet werden. Alle Rechte gelten gleichermaßen für behinderte Frauen und Männer. Wegweisend ist auch der Grundsatz, dass die sich entwickelnden Fähigkeiten behinderter Kinder respektiert werden und sie ein Recht auf Wahrung ihrer Identität haben (Art. 3 UN-BRK).

Verständnis von Behinderung und Schwerpunktsetzung in Deutschland und Griechenland

Auch wenn sich Griechenland zu einem sozialen (Initial Report of the State Party Greece 2015) und Deutschland zu einem teilhabeorientiertem (Staatenbericht Deutschland 2011) Verständnis von Behinderung bekennen und sich damit von einer Reduzierung behinderter Menschen auf ihre Beeinträchtigung distanzieren, setzen sie den menschenrechtsbasierten Ansatz der UN-BRK bestenfalls zögerlich um. Dies zeigt sich an den Protesten behinderter Menschen in Griechenland gegen die Sparpolitik, die der Regierung von den internationalen Geldgeber*innen auferlegt wurde, und den Protesten gegen die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Rehabilitations- und Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz in Deutschland. Gleichzeitig macht die klare Kritik des UN-Fachausschusses am Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland in den Abschließenden Bemerkungen der Prüfung des deutschen Staatenberichts deutlich, dass Deutschland die Vorgaben nur sehr unzureichend erfüllt (Abschließende Bemerkungen 2015, Hirschberg/Papadopoulos 2017). Die Bewertung des griechischen Staatenberichts wird nicht besser ausfallen.

Weiter herrscht in Deutschland und in Griechenland ein rehabilitativer Ansatz in der staatlichen Behindertenpolitik vor, der nicht darauf setzt, die gesellschaftlichen Strukturen und ihre Institutionen zu verändern, sondern das Individuum weitestgehend an die Strukturen anzupassen. Diese Anpassungen werden im Sinne sozialstaatlicher Politik finanziell und strukturell gefördert und unterstützt. Die gesellschaftliche Krise in Griechenland macht dies zurzeit kaum möglich. Besonders hart betroffen sind die behinderten Menschen, die in Einrichtungen leben, „vergessen von Gott und den Menschen“ (Yannis Vardakastanis zit. n. ENIL o.J. [eigene Übersetzung]). Was deutlich macht, dass der rehabilitative Ansatz dort endet, wo Menschen nicht mehr in die allgemeinen gesellschaftlichen Strukturen eingebunden werden können. Auch wenn dies in Griechenland wegen der Krise unübersehbar ist, sind die Zugänge zu sozialpolitischen Leistungen für alte behinderte oder schwerstmehrfach behinderte Menschen auch in Deutschland erschwert.

Die beiden Staatenberichte zeigen ihr rehabilitativ-fürsorgliches Verständnis von Behinderung mit ihren Schwerpunktsetzungen sehr deutlich auf (Staatenbericht Deutschland 2011, Initial Report of the State Party Greece 2015). Mit dem vielbeschworenen Paradigmenwechsel hat dies in beiden Ländern wenig gemeinsam. Die Rechte – wie es die UN-BRK vorschreibt – werden häufig nur dort realisiert, wo die aufzuwendenden Kosten gerechtfertigt erscheinen, weil eine Eingliederung in die Mainstream-Strukturen Aussicht auf Erfolg hat.

Das gesellschaftliche Bild von der Vermeidbarkeit von Behinderung

Das gesellschaftliche Bild von Behinderung in beiden Ländern fällt häufig noch hinter die staatliche Politik zurück. Das Leben mit einer Behinderung wird als leidvoll wahrgenommen und als vermeidbares Übel angesehen. Dies führt „unter anderem im Bereich der Reproduktionsmedizin zur Verfeinerung technischer Selektionsinstrumente … (zum Beispiel PID, PND) und [ist] eng verbunden … mit einem gesellschaftlichen Ideal körperlicher Leistungsfähigkeit (Hirschberg/Papadopoulos 2017: 107). Wenn im Rahmen der Pränataldiagnostik (PND), die zum Standardrepertoire der Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere gehört, eine Behinderung des Fötus festgestellt wird, „begeben sich … Frauen* in eine Diagnosespirale hinein, die häufig mit der Abtreibung des »geschädigten« Fötus endet, der eigentlich ein gewolltes Kind werden sollte“ (Achtelik 2015: 9). Eugenische Gesellschaftsbilder der Vermeidbarkeit von Behinderungen durch eine „aktive“ Bevölkerungspolitik bestehen ebenfalls fort und werden wieder unverhohlen propagiert, wie jüngst die kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion Schwerbehinderte in Deutschland (BT-Drucksache 19/1444) zeigt.

Die UN-BRK bietet einen Gegenentwurf zu den negativen Bildern gegenüber behinderten Menschen. Sie verpflichtet die Staaten auch dazu, „Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen“ (Art. 8 UN-BRK). Damit steht sie für eine Kultur der Anerkennung und des Respekts, die alle behinderten Menschen einbezieht. Als Ziel gibt sie die Partizipation aller (behinderten) Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen vor.

Das Partizipation-Inklusion-Empowerment-Modell

Inspiriert von der UN-BRK schlagen wir ein Partizipation-Inklusion-Empowerment-Modell (PIE-Modell) für die positive Veränderung der Vorstellungen von Behinderung und der Einstellungen gegenüber behinderten Menschen sowie für die menschenrechtsbasierte Entwicklung aller gesellschaftlichen Teilbereiche vor. Ziel dieses Modells ist es, die volle und wirksame Partizipation von (behinderten) Menschen auf der gleichen Grundlage wie für alle Menschen zu realisieren. Inklusion meint in diesem Modell die Einbeziehung von Menschen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Grundsätze der UN-BRK (Art. 3 UN-BRK). Darüber hinaus berücksichtigt die Inklusion die Prinzipien der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Nachhaltigkeit und der Gewaltfreiheit (Booth, Ainscow 2011). Die Werte der Inklusion und das Ziel der Partizipation setzen aber voraus, dass Menschen die Befähigung zur Vertretung ihrer eigenen Interessen mitbringen. Hier setzt das Empowerment an, das benachteiligte Menschen durch das Erkennen ihrer gemeinsamen Diskriminierungserfahrungen und die Erfahrungen gemeinsamer Solidarität darin stärkt, die eigenen Interessen gemeinsam zu vertreten.

Wenn das PIE-Modell als praktisches Handlungskonzept umgesetzt wird, fördert dies einerseits das Bewusstsein behinderter Menschen für sich als Teil einer Minderheit und ermöglicht anderseits die Kooperation mit anderen auf gleicher Augenhöhe. Durch beide Pole kann es gelingen, Klischees, Vorurteile und schädliche Praxis zu durchbrechen. Und dies muss schlussendlich das Ziel sein.

Literatur

Achtelik, K. (2015): Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung. Berlin: Verbrecher Verlag.

Abschließende Bemerkungen (2015) über den ersten Staatenbericht Deutschlands. Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dreizehnte Tagung. 25. März -17. April

Booth, T.; Ainscow, M. (2011): Index for inclusion. Developing learning and participation in schools.  Bristol: Centre for Studies on Inclusive Education.

Davis, L. J. (2016): Introduction: Disability, Normality, and Power. In: Davis, L. J. (Hg.) The disability studies reader. New York, London: Routledge, S. 1–16.

Degener, Theresia (2010): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Grundlage für eine neue inklusive Menschenrechtstheorie. In: Vereinte Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen 58 (2), S. 57–64.

ENIL - European Network on Independent Living (o.J.): 10 000 Disabled People Protesting In Athens Against the Crisis Impact On Their Rights. Online verfügbar unter http://enil.eu/news/10-000-disabled-people-protesting-in-athens-against-the-crisis-impact-on-their-rights/ [03.06.2018].

Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland (2011). Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Vom Bundeskabinett beschlossen am 3. August 2011. Berlin: Bundesregierung.

Frehe, H. (2013): Das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung. In: Welti, F. (Hg.) Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit [Online]. Kassel: Kassel University Press, S. 17–22. Online verfügbar unter http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-86219-410-0.volltext.frei.pdf [03.06.2018].

Hirschberg, M. (2009): Behinderung im internationalen Diskurs. Die flexible Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation. Frankfurt/Main: Campus

Hirschberg, M./Papadopoulos, C. (2017): Partizipation behinderter Menschen. In: Diehl, Elke (Hg.) Teilhabe für alle ?! Partizipation  und Nichtdiskriminierung anhand exemplarischer Fallgruppen. Bonn: bpb, S. 103-129.

Initial Report of the State Party Greece (2015). Convention on the Rights of Persons with Disabilities. Athens: Greek Government.

Köbsell, S. (2012): Wegweiser Behindertenbewegung: Neues (Selbst-)Verständnis von Behinderung. Neu-Ulm: AG-SPAK-Bücher.

Maskos, R. (2012): Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung. Wie behinderte Menschen in der BRD undankbar wurden. In: Mondkalb - Zeitung für das organisierte Gebrechen (8), S. 4–5. Online verfügbar unter https://mondkalb-zeitung.de/wp-content/uploads/2014/12/01-2012.pdf [03.06.2018].

Mitchell, D. and Snyder, S. (2012): Minority Model: From Liberal to Neoliberal Futures of Disability. In: Roulstone, A., Thomas, C. and Watson, N. (Hg.) Routledge Handbook of Disability Studies. London: Routledge, S. 42–51.

Schwerbehinderte in Deutschland. Kleine Anfrage der AfD Fraktion. BT-Drucksache 19/1444.

Τεντόμας, Λ. [Tentomas, L.] (2011): Παιδιά Εξωτικά, Παιδιά Οικόσιτα, Εμπειρίας της Αναπηρίας στο Ειδικό Γυμνάσιο και Λύκειο [Outlandish Children, Domestic Children: Experiences of Disability in a Special High School and Lyceum]. Διατριβή (διδακτορική) [Dissertation (PhD)]. Αθήνα: Πάντειο Πανεπιστήμιο. Τμήμα Κοινωνικής Ανθρωπολογία [Athens: Panteion University. Department of Social Anthropology].

Thomas, C. (2009): Sociologies of disability and illness: Contested ideas in disability studies and medical sociology. Basingstoke: Palgrave Macmillan.

UPIAS - The Union of the Physically Impaired Against Segregation (1976) and the Disability Alliance discuss fundamental principles of disability: A summary of the discussion held on 22nd November 1975, London, Eigenverlag.

Waldschmidt, Anne (2005): Disability Studies. Individuelles, soziales und/oder kulturelles Modell von Behinderung? In: Psychologie & Gesellschaftskritik 29 (113), S. 9–31.

1 Die radikalen Krüppelgruppen schlossen nicht-behinderte Menschen von ihrer politischen Arbeit aus. Mit der Selbststigmatisierung als „Krüppel“ setzten sie dem herabwürdigenden Blick auf Behinderung ein positives Selbstbild entgegen.

2 Behinderte Menschen bezeichnen sich selbstbewusst als verrückt und behindert. Damit setzen sie die Tradition der Krüppel*innenbewegung fort.

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