Internationalisierung

Jugendmobilität zwischen EU und UK soll erleichtert werden

Europäische Kommission

Junge EU-Bürgerinnen und Bürger sowie britische Staatsangehörige sollen im Vereinigten Königreich bzw. in der Europäischen Union wieder leichter studieren, arbeiten und leben können.

18.04.2024 / K. Schauer
Deutsch-Britische Fahnen Deutsch-Britische Fahnen

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union führte zu einer Verringerung der Mobilität zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Besonders junge Menschen haben weniger Möglichkeiten, Lebenserfahrungen jenseits des Ärmelkanals zu sammeln und an einem Austausch in den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Forschung und Ausbildung teilzunehmen.

Deshalb hat die EU-Kommission den Minister*innen der EU-Mitgliedstaaten im Rat die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über ein Abkommen zur Erleichterung der Jugendmobilität vorgeschlagen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die derzeit größten Hindernisse für die Mobilität junger Menschen auf innovative Weise zu beseitigen und für junge Menschen das Recht zu schaffen, leichter und für einen längeren Zeitraum aus der EU in das Vereinigte Königreich und umgekehrt zu reisen. In dem Vorschlag werden die Bedingungen festgelegt (Alter, Höchstdauer des Aufenthalts, Voraussetzungen für Teilnahme an der Mobilitätsregelung und Regeln für die Überprüfung von deren Einhaltung), die erfüllt sein müssten, damit junge Menschen (für Studium, Ausbildung oder Arbeit) ihren Aufenthalt ohne Zweckbindung und Quoten antreten können.

Die Empfehlung der Kommission wird nun im Rat erörtert. Sollte der Rat zustimmen, wäre die Kommission befugt, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über Jugendmobilität aufzunehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 18.04.2024.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 18.04.2024