Unter bestimmten Voraussetzungen sind EUropäische Auslandsreisen – z.B. im Rahmen Internationaler Jugendbegegnungen oder Seminare – mit jungen Geflüchteten möglich. Mit der entsprechenden Begleitung und Betreuung können ihre Erfahrungen und Geschichten für alle Beteiligten zu einer großen Bereicherung beitragen.
Mit einer guten Vorbereitung kann man das Risiko minimieren, dass jemand zurückbleiben muss – in den meisten Fällen am Flughafen. Unserer Erfahrung nach, sind schlecht informierte Fluggesellschaften bzw. deren verunsicherten Mitarbeiter/-innen die größte Herausforderung!
Deshalb wird empfohlen:
- mit langem Vorlauf den Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufzusuchen und die Ausstellung unterstützender Dokumente mit einem geeignetem Kontakt zu erreichen,
- vorher eine schriftliche Unterstützung der Landes-Jugend-Behörde (Landesjugendamt) zu erbeten (Empfehlungsschreiben, Stellungnahme etc.),
- an der Grenze/im Flughafen einen extra großen Zeitpuffer einzuplanen,
- die Bundespolizei (am Flughafen) über die geplante Reise zu informieren, da sie in mehreren Fällen letztendlich dafür sorgten, dass Teilnehmer/-innen abfliegen konnten, indem sie die Fluggesellschaften z.T. in letzter Sekunde über die korrekte Lesart der vorliegenden Dokumente informierten (Empfehlung: Kopie der Informationen vorab an die Fluggesellschaft, auch wenn von Seiten der Ausländerbehörde z.B. „Schülersammelliste“ vorliegt),
- alle relevanten Dokumente im Original und Kopie geordnet dabei zu haben, um auf mögliche Anforderungen schnell reagieren zu können (bei öffentlicher Projektförderung die Nachweise dabei haben),
- die teilnehmenden Jugendlichen auf mögliche Probleme mental vorzubereiten, dass sie sich auf eine gefasste und gelassene Mitarbeit einstellen können und sie im Ernstfall die Enttäuschung nicht aus heiterem Himmel trifft,
- bei Minderjährigen entsprechende Vollmachten (Sorgeberechtigte, Vormund) dabei zu haben,
- eine zusätzliche Begleitperson im Flughafen (mit Mobiltelefon) dabei zu haben, mit der man Wege zwischen Check-In und Bundespolizei schneller überbrücken kann und die im schlechtesten Fall auch seelische und moralische Unterstützung auf dem Weg nach Hause leisten kann,
- dass, die Gastgeber/-innen den Grenzschutz am Ankunft-Flughafen informieren und zum persönlichen Empfang vor Ort sind.
Für den Praktiker/-innen-Austausch zum Thema können u.a. folgende Hamburger Organisationen kontaktiert werden:
- e.p.a. e.V., info@go-epa.org, 040.433 190
- dock europe e.V., office@dock-europe.net, 040.80 60 92 22
- Abenteuerspielplatz am Brunnenhof e. V., asp-am-brunnenhof@web.de, 040.310 611
Hamburger Organisationen können unterstützende Empfehlungsschreiben bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantragen:
Frau Krieger und Herr Schwart, Sachgebiet Jugendverbandsarbeit / Internationale Jugendarbeit, Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg, 040.42863-2980/3850, rainer.schwart@basfi.hamburg.de, andrea.krieger@basfi.hamburg.de
In Hamburg kann ggf. finanzielle Unterstützung für teilnehmende Geflüchtete aus dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ beantragt werden. (3.4 Unterstützung für Beteiligung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien an internationalen Jugendbegegnungen, S. 45 LFP)
Fachkompetenz gibt’s bei: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V., Qualifizierung und Weiterentwicklung der Internationalen Jugendarbeit (GB 4), Godesberger Allee 142 – 148, 53175 Bonn, Tel: +49 (0) 228-9506-223
Innovationsforum Jugend global: Refugees welcome – auch in der Internationalen Jugendarbeit – Gute Praxis in Formaten der Internationalen Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten, © IJAB 2016
Aufgrund der sich ständig ändernden rechtlichen Vorrausetzungen, empfehlen wir den Kontakt mit spezialisierten Anwält*innen!